Berufsausbildung in Teilzeit

Eine Berufsausbildung gehört heute zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen, um später einmal gute Karrierechancen im Job zu haben oder überhaupt einen Job zu haben. Gerade für junge Leute, die mit der Schule fertig sind, ist eine Ausbildung der Baustein für ihr weiteres Leben. Jedoch gibt es im Leben auch immer wieder einmal Sachen, die eine Berufsausbildung in den Hintergrund rücken lassen. Sei es wenn man sich plötzlich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern muss oder das ein Kind unterwegs ist. Diese Ereignisse können soviel Zeit in Anspruch nehmen, dass eine normale Berufsausbildung oft gar nicht mehr möglich ist.

Wer dennoch nicht auf eine anständige Ausbildung verzichten möchte, der kann hier eine Berufsausbildung in Teilzeit machen. Wer während seiner Ausbildung ein berichtigtes Interesse zur Pflege eines kranken Menschen oder zur Aufnahme einer Elternzeit für ein Neugeborenes geltend macht, der kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Arbeitszeiten während der Ausbildung täglich oder monatlich verkürzen. Hierzu ist jedoch ein schriftlicher Antrag an die jeweilige Ausbildungsbehörde zu stellen.

Was kommt auf euch zu

Die Arbeitszeit kann dann gekürzt werden, wenn der Auszubildende auf Grund von Pflege oder Elternzeit die Ausbildung unterbrochen hat und nun wieder einsteigen möchte oder wenn eine Schwangerschaft oder eine Pflegebedürftigkeit bereits nach der Schule aufgetreten sind und dafür gesorgt haben, dass keine Ausbildung begonnen werden konnte. Bei der Berechnung zur verkürzten Arbeitszeit gib es verschiedene Modelle. Die gängigste Variante hierbei ist jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit, welche 20 bis 30 Stunden beträgt und der Besuch der Berufsschule an allen Tagen. Wer die Berufsausbildung von seinem Arbeitgeber genehmigt bekommt, muss aber damit rechnen, den praktischen Teil schneller lernen zu müssen. Ebenso kann es auch sein, dass die Ausbildung verlängert wird, damit der komplette Stoff gelehrt werden kann.