Fassade renovieren oder sanieren – neue Optik für alte Häuser

Putz und Farbe haben bei Ihrem Haus schon so einiges mitgemacht? Dann ist es an der Zeit, an eine Renovierung der Hausfassade zu denken. Zuerst wird sich die Frage stellen, ob eine Renovierung ausreichend ist oder ob eine Sanierung mit Fassadendämmung durchgeführt werden muss. Müssen über 10 % der Fassade erneuert werden, ist eine Dämmung der Gesamtfassade entsprechend der EnEV (Energieeinsparverordnung) erforderlich. Nicht dazu verpflichtet sind Sie, wenn Sie seit vor 2002 Eigentümer Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses sind. Für die energetische Sanierung können Sie Fördergelder der KfW beantragen. Voraussetzung ist eine Beratung von einem Energieeffizienz-Berater. Auch die Beratung, Begutachtung, wird mit Fördergeldern bezuschusst. Die Fassadendämmung im Eigenbau ist nur zu empfehlen, wenn Hausbesitzer über ausreichendes Fachwissen und handwerkliche Kenntnisse verfügen. Beauftragen Sie dafür lieber einen Fachbetrieb.

Fassade renovieren – darauf kommt es an

Zuerst sollte die Fassade gründlich auf Schäden wie abgeplatzten Putz oder Risse untersucht werden. Reichen Risse über den Putz hinaus ins Bauwerk hinein, bedeuten sie erhebliche Risiken für die Bausubstanz. Auch hier sollten Sie sich an einen Fachmann wenden, der die Schäden begutachten und entsprechende Maßnahmen empfehlen kann, die am besten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden sollten. Schäden im Putz lassen sich mit entsprechenden Füllmaterialien aus dem Baumarkt gut selbst beseitigen. Bei einem niedrigen Gebäude, das überall mit der Teleskopstange und sicheren Leitern erreichbar ist, ist kein Gerüst erforderlich. Ist das Haus höher, muss vor Beginn der Arbeiten ein Gerüst für Arbeiten an der Fassade aufgebaut werden. Baugerüste können bei Fachanbietern ausgeliehen werden. Sie können eine Firma für Gerüstbau mit dem Aufbau beauftragen. Wer das Gerüst selbst aufbaut, sollte mit dem Gerüstbau vertraut sein. Ein nicht fachgerechter Gerüstbau birgt erhebliche Unfallrisiken. Bevor es nun an die Ausbesserungen am Putz und den neuen Anstrich geht, sollten Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Folie abgehängt werden, um Schäden und starke Verschmutzungen zu vermeiden.

Farbe für die Fassade

Sie wünschen sich eine farbenfrohe Fassade? Erkundigen Sie sich lieber vorsorglich bei der örtlichen Baubehörde, ob es örtliche Auflagen bezüglich der Fassadengestaltung gibt. Selbst zweifarbige Fassaden können regional nicht zulässig sein. Bei der Außenfarbe zu sparen, ist ein entscheidender Fehler. Wählen Sie eine Außenfarbe von sehr guter Qualität. Die Farbe soll wetterfest, also nässe- und frostbeständig sein, schimmelabweisend und atmungsaktiv. Außerdem muss die Farbe für Untergrund geeignet sein. Soll die Fassade zweifarbig gestrichen werden, sollte das Haus erst einmal vollständig in der Grundfarbe gestrichen werden. Ist der Anstrich gut getrocknet, werden die Begrenzungen für den Kontrastanstrich mit Malerkrepp abgeklebt. Nun kann die zweite Fassadenfarbe aufgetragen werden. Beide Farben müssen technisch harmonieren, um ein dauerhaft schönes Ergebnis zu erzielen.

Möglichkeiten der Fassadengestaltung

Über den Anstrich hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der individuellen Fassadengestaltung. Sie können einen Fassadensockel mit Fertigpaneelen im Mauerstein- oder Ziegeldesign gestalten. Auch die wetterfesten HPL-Platten bieten sich für dekorative Akzente an. Online und in örtlichen Baumärkten finden Sie ein vielfältiges Angebot für dekorative Verblendsteine der verschiedensten Farben und Oberflächenstrukturen. Balkons und Terrassenwand können mit schönen Verblendern farbig abgesetzt werden. Mit solchen Gestaltungen erhält das Haus eine völlig neue Optik, die sehr modern oder passend zum älteren Haus gestaltet werden kann. Werden solche Akzente nur im unteren Bereich der Wände gesetzt, können diese Arbeiten nach dem Abbau des Gerüsts durchgeführt werden. Setzen Sie auch bei Verblendern unbedingt auf beste Qualität von Material und Kleber, um lange Freude an der neuen Fassade zu haben.