Was ist ein Wirtschaftsausschuss? 

Der sogenannte Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, das immer dann bestellt werden muss, wenn mehr als 100 Arbeitnehmer in einem Betrieb arbeiten. In diesem beraten der Unternehmer sowie auch der Betriebsrat über diverse betriebliche und wirtschaftliche Angelegenheiten. Somit ist der Wirtschaftsausschuss ein praktisches Hilfsorgan, das über bestimmte Aufgaben Pflichten aber auch Rechte verfügt. Erfahre in den folgenden Abschnitten, alles Weitere zu diesem Thema.

Welche Aufgaben hat der Wirtschaftsausschuss?

In erster Linie überwacht und überblickt der Wirtschaftsausschuss die wirtschaftliche Situation eines Betriebes. Auf diese Weise lernte alle Abläufe bestmöglich kennen und kann Optimierungen vornehmen. Das allein zeigt schon, wie wichtig er in einem Unternehmen ist. Neben den bereits genau Aufgaben übernimmt er folgende Arbeiten:

  • informieren und beraten des Betriebsrates
  • erkennen und aufzeigen von wirtschaftlichen Problemen
  • Einleitung der passenden Maßnahmen
  • interagiert mit der Unternehmensleitung
  • baut ein effektives Frühwarnsystem auf, um betriebliche Krisen abzuwenden
  • entwickelt Argumentationshilfen
  • rettet bedrohte Arbeitsplätze, indem er pünktlich passende Maßnahmen einleitet
  • erarbeitet arbeitnehmerfreundliche Maßnahmen bei den Themen Umstrukturierungen, Ausgliederungen oder auch Betriebsänderungen

Wie lange ist die Amtszeit des Wirtschaftsausschusses?

In der Regel ist die Amtszeit des Wirtschaftsausschusses immer genauso lange, wie die des Betriebsrates, also in der Regel vier Jahre. Dies ist in den Paragrafen 107 Abs. 2 Satz 2 BetrVG i.V.m. 21 BetrVG geregelt und muss stets eingehalten werden. Wenn ein Mitglied allerdings aus dem Betriebsrat ausscheidet, ist er auch nicht mehr Mitglied des Wirtschaftsausschusses. Darüber hinaus kann er sein Amt aus anderen Gründen niederlegen und wird dann durch einen anderen Teilnehmer ersetzt.

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Mitglied im Wirtschaftsausschuss als ehrenamtliche Tätigkeit

Laut § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG ist die Mitgliedschaft im Wirtschaftsausschuss immer ehrenamtlich. In der Regel gibt es drei bis sieben Teilnehmer, wovon einer mindestens auch im Betriebsrat Mitglied sein muss. Er kann seiner Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss nachgehen, ohne dabei eine Minderung des Arbeitsentgeltes befürchten zu müssen. Ganz grundsätzlich dürfen die Mitglieder auf keine Weise durch Ihre zusätzliche Arbeit benachteiligt sowie auch nicht begünstigt werden.

Welche Rechte hat der Wirtschaftsausschuss gegenüber seinem Arbeitgeber?

Zunächst einmal darf der Wirtschaftsausschuss alle wichtigen wirtschaftlichen Unterlagen und Kennzahlen des Betriebes einsehen. Um das zu ermöglichen, stellt der Unternehmer ihm die sogenannte Gesamtplanung sowie auch alle Teilpläne zur Verfügung, die zum Beispiel nach Sparten, Standorten oder auch Geschäftsfeldern erstellt werden.

Somit lässt sich anschließend sagen, dass der Wirtschaftsausschuss einige sehr wichtige Aufgaben in einem Unternehmen übernimmt und daher eine entscheidende Rolle einnimmt.